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Produktinformationen "Kreidezeit Abbeizpaste"
Kreidezeit Abbeizpaste dient zum Entfernen von ölhaltigen Lacken und Farben und den meisten Alkydharzlacken. Die mehrfach wiederverwendbare und vegane Paste ist aus rein natürlichen Inhaltsstoffen zusammengesetzt, hochalkalisch und lösemittelfrei.
Anwendungsbereich
Kreidezeit Abbeizpaste entfernt ölhaltige Farben und Lacke und die meisten Alkydharzlacke. Die Paste eignet sich nicht für die Anwendung auf Acryllacken und kann bei gerbstoffhaltigen Hölzern zu einer Schwarzfärbung führen. Bei Pinseln mit Naturborsten, Gummi und Eisen kann es durch die Abbeizpaste zu Beschädigungen kommen.
Verbrauch und Reichweite
1 Liter Abbeizpaste reicht bei einer Auftragsstärke von 2 -3 mm für etwa 0,4 m2, die Paste ist jedoch mehrfach wiederverwendbar!
Verarbeitung
Verarbeitungsbedingungen
Die Verarbeitungstemperatur sollte mindestens 8 °C betragen und die Paste muss vor dem Gebrauch gut aufgerührt werden.
Auftragen
Die Abbeizpaste wird mit einem Spachtel 2 -3 mm dick aufgetragen und nach den ersten Ablöseerscheinungen umgewendet und nochmals gleichmäßig verteilt. Nachdem die Paste ausreichend lange einwirken konnte, wird sie mit dem Spachtel wieder abgenommen und zurück in die Dose gegeben. Verbleibende Lackreste können mit einer Kunststoffbürste und etwas Wasser aus den Poren entfernt werden.
Einwirkzeit
Die Abbeizpaste muss je nach Beschaffenheit des abzubeizenden Materials 10 Minuten bis mehrere Stunden einwirken. Die Paste wirkt, wenn sie sich leicht ölig braun färbt. Bei längeren Einwirkzeiten sollte die Paste mit Frischhaltefolie bedeckt werden, da sie nur in feuchtem Zustand wirksam ist und sonst die Gefahr der Austrocknung besteht. Kreidezeit Abbeizpaste sollte jedoch nicht unnötig lange einwirken, da die Lauge sonst zu tief in das Holz eindringen könnte und eine Neutralisation erschwert wird.
Nachbehandlung (Neutralisation)
Die abgebeizte Holzoberfläche muss mit Essigwasser oder Wasser mit Hilfe einer Bürste oder einem Schwamm gründlich gereinigt werden und danach trocknen lassen. Anschließend ist es zwingend notwendig die Fläche mit viel unverdünntem Haushaltsessig (10 % Essigsäure) nachzubehandeln. Dieser muss 5 Minuten einwirken und wird dann mit Wasser wieder abgewaschen. Dies neutralisiert die Oberfläche und verhindert Anstrichschäden bei nachfolgenden Lack- oder Ölanstrichen. Mit einem pH-Papier kann geprüft werden, ob die Neutralisation erfolgreich war. Bei einem pH-Wert über 7 muss die Neutralisation wiederholt werden.
Hinweise
Sollte die Abbeizpaste nach mehrfacher Verwendung zu dick geworden sein, hilft es etwas Wasser in die Dose zu geben. Unter Rühren wird die Paste so wieder verdünnt.
Beim Gebrauch von Kreidezeit Abbeizpaste muss aufgrund der enthaltenen Alkalien unbedingt angemessene Schutzkleidung (Schutzbrille und Gummihandschuhe) getragen werden.
Wir empfehlen weiterhin einen Probeauftrag vorzunehmen, um mögliche Wechselwirkungen mit Inhaltsstoffen des Untergrundes und eventuelle Farbveränderungen des Untergrundes bewerten zu können.
| Gebindegröße: | 10 kg |
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Kreidezeit
CLP-Hinweise
| Symbole |
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|---|---|
| Signalwort | Gefahr |
| Gefahrenhinweise | Gefahr: Gefahr GHS05 Ätzend: ätzend GHS07 Ausrufezeichen: Achtung H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen (oder duschen). P305 + P351 + P338 + P315: P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501 : Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften. |